Arzneikosten in der Steuererklärung


Arzneimittelausgaben geltend machen
Arzneikosten in der Steuererklärung

Gesundheitskosten wie Arzneimittelausgaben lassen sich in der Steuererklärung geltend machen. Doch die Ausgaben müssen belegt werden. In vielen Fällen hilft die Stammapotheke dabei, den Nachweis zu erbringen.

Bei der Steuererklärung dürfen Gesundheitskosten als „Außergewöhnliche Belastungen“ geltend gemacht werden. Dies betrifft sowohl die gesetzlichen Zuzahlungen zu rezeptpflichtigen Medikamenten als auch die Kosten für die rezeptfreie Selbstmedikation. Aber Achtung: Anerkannt werden die Gesundheitskosten vom Finanzamt im Einzelfall erst ab dem Überschreiten einer bestimmten Belastungsgrenze, die von Einkommen, Familienstand und Kinderzahl abhängt. „Jeder Patient, der seine Steuererklärung macht, sollte prüfen, ob es sich für ihn lohnt, notwendige Gesundheitsausgaben geltend zu machen, um Steuern zu sparen“, rät Berend Groeneveld, Patientenbeauftragter beim Deutschen Apothekerverband (DAV).

Kundenkarte vereinfacht Nachweis über Gesundheitskosten

Über Gesundheitskosten, die in der Steuererklärung angerechnet werden, muss ein Nachweis erbracht werden, zum Beispiel anhand von aufbewahrten Quittungen. „Wer seine Quittungen und Belege im Laufe des Jahres 2016 nicht vollständig gesammelt hat, kann in vielen Fällen die Hilfe von seiner Stammapotheke in Anspruch nehmen“, weiß Groeneveld. Dies sei beispielsweise der Fall, wenn Patienten über eine Apotheken-Kundenkarte verfügen. Anhand dieser kann nachträglich eine Jahresübersicht ausgedruckt werden. „Der Service sowie Inhalt und Form der Bescheinigungen können von Apotheke zu Apotheke variieren“, erläutert der Experte. Patienten sollten sich deshalb an ihre Stammapotheke wenden und sich gegebenenfalls für das kommende Jahr eine Kundenkarte ausstellen lassen.

Grünes Rezept bescheinigt medizinische Notwendigkeit

Damit das Finanzamt im jeweiligen Einzelfall die Arzneimittelausgaben als „Außergewöhnliche Belastungen“ anerkennt, muss auch der Nachweis einer medizinischen Notwendigkeit erbracht werden. Bei verschreibungspflichtigen Medikamente geschieht dies durch das ärztlich ausgestellte rosa Rezept. In der Selbstmedikation kann die medizinische Notwendigkeit zum Beispiel durch ein grünes Rezept nachgewiesen werden: Auf diesem empfiehlt der Arzt ein nicht von der Krankenkasse übernommenes Arzneimittel. Das Finanzamt entscheidet jeweils im Einzelfall über die Anerkennung des Nachweises.

Quelle: Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände

News

Krafttraining mit wenig Zeit
Krafttraining mit wenig Zeit

Kurzes Training, viel Effekt

Krafttraining ist nicht nur was für junge Menschen - auch im höheren Lebensalter ist das Training gut für die Gesundheit. Doch was tun, wenn die Zeit knapp ist?    mehr

Zähneknirschen bei Kindern
Zähneknirschen bei Kindern

Meist harmlos, manchmal ein Warnsignal

Viele Eltern erschrecken, wenn ihr Kind nachts mit den Zähnen knirscht. Die gute Nachricht: Häufig ist Bruxismus im Kindesalter vorübergehend und muss nicht behandelt werden. Wichtig ist, mögliche Auslöser zu erkennen. Und die haben meist nichts mit den Zähnen zu tun.   mehr

Schlaf schützt das Gehirn
Schlaf schützt das Gehirn

Lernen und Gedächtnis verbessern

Wer regelmäßig gut schläft, tut mehr für seine Gesundheit als viele denken. Erholsamer Schlaf stärkt das Gedächtnis, verbessert das Lernen und könnte sogar das Risiko für Alzheimer senken.   mehr

Sicher plantschen im Garten-Pool
Kleines Mädchen steht am Rand eines Gartenpools und patscht aufs Wasser.  Kleinkinder sollten in der Nähe vor Gartenpools immer beausichtigt werden.

Damit kein Unglück passiert

Planschbecken und Framepools sprießen jetzt im Sommer wie Pilze aus dem Boden. Klar, was gibt es für Kinder Schöneres, als im eigenen Garten im Wasser zu plantschen? Damit kein Unglück passiert, sollten Eltern jedoch einige Sicherheitsaspekte beachten.   mehr

Arzneimittelnebenwirkungen melden
Arzneimittelnebenwirkungen melden

Jeder darf mitmachen!

Die Arzneimittelbehörden und Pharmaindustrie arbeiten ständig daran, Medikamente sicherer zu machen. Doch dafür brauchen sie die Hilfe von Anwender*innen, die Nebenwirkungen melden.   mehr

Alle Neuigkeiten anzeigen
Apotheke Warburger Straße
Inhaber Hubertus Welling
Telefon 05272/39 22 63
Fax 05272/39 22 65
E-Mail apowarstr@gmx.de